Gelsenkirchen:
TOP Bürofläche mitten in der Gelsenkirchener Innenstadt | Umbau nach Mieterwunsch möglich
Objekt-Nr.: 1433
Mietpreis zzgl. NK:
10 € pro m²
Gesamtfläche ca.:
410 m²
Büro-/Praxisfläche ca.:
410 m²
Das attraktive Bürogebäude verfügt über mehrere Etagen, welche alle mit einem Personenaufzug barrierearm erschlossen und somit erreichbar sind.
Die Fläche hier liegt im 2. OG mit ca. 835 m² und ist in einem richtig guten Zustand.
Lassen Sie sich vor Ort einnehmen von den Möglichkeiten die diese attraktive Bürofläche bieten kann.
Einzelbüros, sowie auch Besprechungsräume sind bereits vorhanden. Beide Seiten haben jeweils Toiletten und Teeküchenräume. Daher ist diese Fläche auch teilbar.
Weitere Informationen gerne telefonisch oder vor Ort.
Nebenkosten: 3,50 € pro m²
Provisionspflichtig: nein
Kaution: 3 Monatsmieten Brutto
Baujahr-Gebäude: 1982
Etage: 2
Etagenanzahl: 2
Umgebung: Apotheke, Bahnhof, Bus, Einkaufscenter, Einkaufsmöglichkeit
Anzahl der Parkflächen: 10 x Tiefgarage, pro Stück 75 €
Küche: Einbauküche
Starkstrom: ja
Fahrstuhl: ja
Keller: ja
Barrierefrei: ja
DV-Verkabelung vorhanden: ja
Bodenbelag: Laminat, nach Wunsch
Zustand: gepflegt
Fußweg zu Öffentl. Verkehrsmitteln: 2 Minute(n)
Fahrzeit zum nächsten Hauptbahnhof: 3 Minute(n)
Fahrzeit zur nächsten BAB: 8 Minute(n)
Fahrzeit zum nächsten Flughafen: 40 Minute(n)
Heizung: Fernwärme
Befeuerungsart: Fernwärme
Energieausweistyp: Bedarfsausweis
Baujahr laut Energieausweis: 1982
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben des Eigentümers bzw. der Eigentümern. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf bzw. eine Zwischenvermietung und Irrtümer sind vorbehalten. Unser Käuferservice: Finanzierungen und Kredite Vorbereitung der notariellen Abwicklung Sanierung / Renovierung Unser Verkäuferservice Erstellung des Exposés bebilderte Inserate diskrete Vermarktung Markt-Analyse Bonitäts-Prüfung der Käufer Schufa & Creditreform Abfrage Erstellung eines Verkaufsvideos Wichtiger Hinweis: Das Geldwäschegesetz (gem. §2 Abs. 1 Nr.10 GwG) vom 29.11.2011 verpflichtet uns, die Identität des Interessenten festzuhalten. Wir bitten Sie daher, sich beim Ersttermin durch ein gültiges Ausweisdokument auszuweisen. Bei juristischen Personen / Firmen ist der Handelsregisterauszug vorzulegen. Selbstverständlich werden Ihre Daten diskret behandelt. Für Ihr Verständnis danken wir.
Wir weisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Durch weitere Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie die Kenntnis und Ihr Einverständnis.
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