Gelsenkirchen:
Zentrale Bürofläche in der Gelsenkirchener Innenstadt
Objekt-Nr.: 1491
Mietpreis zzgl. NK:
Preis auf Anfrage
Gesamtfläche ca.:
742 m²
Büro-/Praxisfläche ca.:
742 m²
Das Gewerbeobjekt in der Bahnhofstraße 12-14 in Gelsenkirchen verfügt derzeit über eine große Bürofläche im 3. Obergeschoss, die zur Vermietung steht. Die insgesamt ca. 742m² große Einheit profitiert von den vielen Fenstern und einem innenliegenden, begehbaren Lichthof.
Aktuell ist es als Großraumbüro angelegt, eine Aufteilung durch den Einbau von Wänden in kleinere Büros, Doppelbüros und Besprechnungsräumen stellt kein Problem dar.
Teilbar ist die Fläche ab ca. 250m²
Nebenkosten: 3,50 € pro m²
Provisionspflichtig: nein
Kaution: 3 Monatsmieten brutto
Baujahr-Gebäude: 2009
Etage: 3
Etagenanzahl: 4
Umgebung: Apotheke, Bahnhof, Einkaufsmöglichkeit
Starkstrom: ja
Fahrstuhl: ja
Lastenaufzug: ja
Klimaanlage: ja
Barrierefrei: ja
DV-Verkabelung vorhanden: ja
Bodenbelag: nach Wunsch, Teppichboden
Zustand: gepflegt
Endenergieverbrauch Wärme: 33 kWh/(m²*a)
Endenergieverbrauch Strom: 47 kWh/(m²*a)
Energieverb. Warmwasser enthalten: ja
Fußweg zu Öffentl. Verkehrsmitteln: 2 Minute(n)
Fahrzeit zum nächsten Hauptbahnhof: 5 Minute(n)
Fahrzeit zur nächsten BAB: 10 Minute(n)
Fahrzeit zum nächsten Flughafen: 45 Minute(n)
Heizung: Fernwärme
Befeuerungsart: Fernwärme
Energieausweistyp: Verbrauchsausweis
Baujahr laut Energieausweis: 2009
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben des Eigentümers bzw. der Eigentümern. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf bzw. eine Zwischenvermietung und Irrtümer sind vorbehalten. Unser Käuferservice: Finanzierungen und Kredite Vorbereitung der notariellen Abwicklung Sanierung / Renovierung Unser Verkäuferservice Erstellung des Exposés bebilderte Inserate diskrete Vermarktung Markt-Analyse Bonitäts-Prüfung der Käufer Schufa & Creditreform Abfrage Erstellung eines Verkaufsvideos Wichtiger Hinweis: Das Geldwäschegesetz (gem. §2 Abs. 1 Nr.10 GwG) vom 29.11.2011 verpflichtet uns, die Identität des Interessenten festzuhalten. Wir bitten Sie daher, sich beim Ersttermin durch ein gültiges Ausweisdokument auszuweisen. Bei juristischen Personen / Firmen ist der Handelsregisterauszug vorzulegen. Selbstverständlich werden Ihre Daten diskret behandelt. Für Ihr Verständnis danken wir.
Wir weisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Durch weitere Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie die Kenntnis und Ihr Einverständnis.
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